Anfrage zu Beratung und Schulung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Für eine erste Einordnung genügt ein kurzes Gespräch. Nennen Sie einfach den Bereich – alles Weitere klären wir gemeinsam.
Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr
Leistung
Die Beratung und Schulung nach § 37 Abs. 3 SGB XI richtet sich an Menschen, die Pflegegeld beziehen, sowie an pflegende Angehörige.
SymbolbildGrundlage ist § 37 Abs. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Die genaue Schreibweise des Gesetzesverweises wird vor Veröffentlichung final geprüft.
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