Symbolbild: Beratungsgespräch mit einer älteren Person und einer Angehörigen am Tisch. KI-generiertes Motiv, keine echte LaVie-Aufnahme.Symbolbild

Was dazugehört

  • Beratungsbesuche für Pflegegrad 1
  • Pflegeberatung für Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
  • Pflegeberatung für Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich

Grundlage ist § 37 Abs. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Die genaue Schreibweise des Gesetzesverweises wird vor Veröffentlichung final geprüft.

Anfrage zu Beratung und Schulung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Für eine erste Einordnung genügt ein kurzes Gespräch. Nennen Sie einfach den Bereich – alles Weitere klären wir gemeinsam.

Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr

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